GESCHAEFTSBEDINGUNGEN, VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN - AGB

AGB – Verkaufs- und Lieferbedingungen (November 2016)

1. Geltungsbereich – Diese Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen sind nur gültig, wenn die Vogt-CTE GmbH sie schriftlich bestätigt hat.

2. Preise – Die Preise verstehen sich in der vereinbarten Währung zuzüglich Transport, Verpackung, Zulassungen, notarieller Beglaubigung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise EXW (Incoterms 2010) ab Lager Schweiz (Schweizer Kunden) bzw. ab Lager Europa (Kunden von ausserhalb der Schweiz), sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. VOGT-CTE GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen und die technische Ausführung der Ware zu ändern.

3. Lieferfristen – Lieferfristen werden nach bestem Ermessen im Rahmen des normalen Fertigungsablaufs und der Terminzusagen der Lieferanten eingehalten. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Vogt-CTE GmbH die für die Ausführung erforderlichen Daten nicht rechtzeitig erhält oder der Kunde diese nachträglich ändert oder wenn er mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug gerät, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält. Die Vogt-CTE GmbH kann Teillieferungen vornehmen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die der Vogt-CTE GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr zu vertreten sind (hierzu gehören insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Ausfuhr-, Einfuhr- oder Durchfuhrgenehmigungen, hoheitliche Eingriffe zur Beschränkung des Warenverkehrs oder sonstige Betriebsstörungen jeder Art einschließlich Streiks, Verkehrsstörungen etc. ), gleichgültig ob die Ereignisse bei der Vogt-CTE GmbH, den Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Vogt-CTE GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Gefahrenübergang – Die Nutzung und Gefahr geht mit der Übergabe der zu liefernden Teile an den Frachtführer auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die die Vogt-CTE GmbH nicht zu vertreten hat oder weil der Kunde eine spätere Lieferung wünscht, so geht die Gefahr für die Lieferung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an lagern die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

5. Rücksendungen – Warenrücksendungen können nur in fabrikneuem Zustand und nach vorheriger Zustimmung von VOGT-CTE GmbH angenommen werden. Instandsetzungskosten und Frachtkosten für den Hin- und Rückversand von falsch bestellten Waren, Mengen etc. sowie Reparaturen und Umbauten gehen zu Lasten des Käufers. Zur Deckung der durch Rücksendungen entstehenden Bearbeitungskosten werden 20% des Rechnungsbetrages von den Gutschriften abgezogen.

6. Zahlung – Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto, Bank- und sonstigen Spesen, Steuern, Beiträgen, Gebühren, Zöllen usw., soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, so sind ohne Mahnung vom Tage des vereinbarten Termins an Verzugszinsen in Höhe von 8% an die Vogt-CTE GmbH zu zahlen.

7. Eigentumsvorbehalt – Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Vogt-CTE GmbH.

8. Gewährleistung – Die Gewährleistungsfrist für Waren und Leistungen der Vogt-CTE GmbH beträgt 12 Monate, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Die Vogt-CTE GmbH haftet nur für Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch der Ware auftreten. Die Vogt-CTE GmbH verpflichtet sich, alle Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist sind alle Rechte auf Nachbesserung, Wandlung und Minderung sowie alle diesbezüglichen Schadensersatzansprüche gegenüber der Vogt-CTE GmbH ausgeschlossen. Erkennbare Mängel hat der Besteller der Vogt-CTE GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Liefergegenstandes, schriftlich anzuzeigen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Käufer trägt das Risiko von Schäden an der Ware, die aus einer unterlassenen Mängelrüge resultieren. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die aus Gründen entstanden sind, die die Vogt-CTE GmbH nicht zu vertreten hat, wie z.B. natürliche Abnutzung, Nichtbeachtung von Betriebsvorschriften, mangelhafte Wartung, unsachgemäße Instandhaltung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße Aufstellung, höhere Gewalt, Verschulden des Käufers oder Dritter usw. Vogt-CTE GmbH haftet nur für Schäden an den Produkten, nicht aber für weitergehende Schäden wie z.B. für Kosten eines Ausfalls und einer dadurch bedingten mangelnden Gebrauchsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Ware oder Vermögensschäden und sonstige Schäden.

9. Unterlagen – Unterlagen und technische Informationen Alle Rechte an Zeichnungen und technischen Unterlagen sowie an elektronischen Daten (Software, Programme, Quellcode) verbleiben bei der Partei, die sie der anderen Partei überlassen hat. Sie wird die erhaltenen Unterlagen nur dann ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder zu einem anderen Zweck verwenden, zu dem sie ihr überlassen worden sind, wenn die andere Partei dem vorher schriftlich zugestimmt hat.

10. Gerichtsstand & Rechtswahl – Der Gerichtsstand ist Thun im Kanton Bern. Die Vogt-CTE GmbH ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, ihre Ansprüche gegenüber dem Besteller auch am Sitz des Bestellers geltend zu machen. Es gilt schweizerisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.AGB

FIRMENNAME

Vogt-CTE GmbH 
Erlenauweg 17
CH-3110 Münsingen, Switzerland

Phone: +41 33 223 72 12
E-Mail: info@vogt-cte.com

Web: www.vogt-cte.com

Geschäftsführer und Co-Founder
Vogt-CTE GmbH  – Marc Hersberger

Marketingleitung und Web-Realisierung
Vogt-CTE GmbH  – Joerg Schwenk